KINDERTAGESSTÄTTE
Adresse: Planitzwiese 29 • 09130 Chemnitz  
Telefon: 0371 / 666 47 87 • 0171 / 99 54 391  
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  1. Selbstverständnis
 

1.1. Entstehung

Der Träger der Kita ist die ADMEDINO gGmbH.
Im Herbst 2005 erfolgten erste Sondierungsgespräche mit dem Jugendamt der Stadt Chemnitz sowie Bemühungen zum Erwerb des entsprechenden Grundstückes von der Stadt.

Im Juli 2007 übernahm die ADMEDINO gGmbH eine kommunale Einrichtung in freie Trägerschaft.

Der Standort für den Neubau wurde in der Nähe des Firmensitzes von ADMEDIA gewählt, um Synergieeffekte zu generieren, z.B. die Nutzung sportlicher, therapeutischer bzw. organisatorischer Angebote bei und durch ADMEDIA.

Als Architekten wurden die Firma H + H Architekten und die Ingenieure Meyer & Partner in Chemnitz beauftragt. Die Entscheidung fiel auf einen ebenerdigen, rechtwinkligen Bau, in welchem je zwei Gruppenräume nebeneinander angeordnet und zum angrenzenden Garten hin offen sind. Die großzügige Raumplanung betont den offenen und bewegungsfreundlichen Charakter der Einrichtung.

Der Umzug und die Eröffnung des neuen Kita-Gebäudes erfolgten im September 2008.


1.2. Sozio-kulturelles Umfeld

Die Kita befindet sich am Rande des Gewerbegebiets an der Heinrich-Schütz-Straße, in welchem der Träger selbst sowie eine erhebliche Anzahl von Einzelhandelsunternehmen, wie z. B. REWE, Aldi, Dänisches Bettenhaus, Baumarkt oder ATU angesiedelt sind. In direkter Nachbarschaft der Kita entstand ein Pflegeheim, was Möglichkeiten der Begegnung von Jung und Alt eröffnet.

In unmittelbarer Nähe der Kita erstreckt sich der Zeisigwald. Dieses Gelände bietet einen großen Bewegungs-, Spiel- und Erfahrungsraum für alle Kinder.

Die Kita befindet sich an einer kleinen, ruhigen Nebenstraße am Rande des Gewerbegebietes auf der Planitzwiese. Es gibt eine gute Verkehrsanbindung durch die Heinrich-Schütz-Straße mit einer Bus-linie.

Die Kita steht auf einem ca. 5800 qm großen Grundstück. Im Garten gibt es neben Wiesen und befestigten Flächen verschiedenste Spiel- und Aktivitätsangebote, z.B. Schaukeln, Kletterparcours, einen Pfad der Sinne, eine Wasserbaustelle, Kräuter- und Blumenbeete sowie einen Bau- und Buddelplatz und weitere bewegungsorientierte Angebote. In die Gestaltung des Kita-Geländes sind die Kinder und Eltern einbezogen.

Mit verschiedenen Grundschulen der näheren Umgebung der Kita wird eine enge Zusammenarbeit angestrebt. Der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen dient dem gemeinsamen Ziel den Über-gang der Kinder in die Grundschule gut vorzubereiten und zu begleiten.


1.3. Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen zur Betreibung einer Kita werden im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und im Landesjugendhilfegesetz beschrieben. Eine weitere bindende Rechtsvorschrift stellt das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kinder-tageseinrichtungen - SächsKitaG) dar. Dieses Gesetz regelt maßgeblich die Aufgaben, die Grund-sätze und die Finanzierung des Betriebs einer Kita. Als weitere Rechtsvorschriften gelten die Sächsische Integrationsverordnung (SächsIntgrVO), die Verwaltungsvorschrift Ausstattung, die Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) sowie Vorschriften des öffentlichen Gesundheitsdienstes, des Brandschutzes und der Bauaufsicht.


1.4. Aufgaben des Trägers

Die inhaltliche, arbeitsrechtliche und organisatorische Zuständigkeit für die Arbeit in der Kita liegt beim Träger, der ADMEDINO gGmbH.

Der Träger ist verpflichtet, eine Konzeption zu erarbeiten sowie deren Umsetzung in der Praxis zu fördern. Weiterhin ist der Träger für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Kita verantwortlich.

Seit 2008 arbeitet die Einrichtung mit Pädquis (Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder). Diese Qualitätssicherung wird von den MitarbeiterInnen als Prozess verstanden, der die eigene Arbeit stets hinterfragen lässt und Entwicklungen fördert.

Als Arbeitgeber hat der Träger die Zuständigkeit für das Personal, ist verantwortlich für die Schaffung einer Organisationsstruktur und für die Verwaltungsaufgaben, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Kita stehen.


1.5. Kinderschutz als Prävention und Intervention

Der Träger hat die Verpflichtung zur Entwicklung und Umsetzung eines fachlichen Konzepts zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt.

Die Einrichtung verfügt über eine Handlungsanleitung, die von den Fachkräften bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines betreuten Kindes angewandt wird. Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung beinhaltet stets auch die Formulierung und Umsetzung weiter Schritte zum Schutz der Kinder. Der Rechtsanspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft wird vom Träger bei Bedarf realisiert.

Der Träger der Kindereinrichtung ist ebenfalls verantwortlich dafür, dass in der Einrichtung das Wohl der Kinder gewährleistet ist. In der Personalführung stellen deshalb Teamentwicklung, Kooperations-förderung und die Qualifizierung der MitarbeiterInnen wichtige Säulen dar. Die Leitung trägt in besonderem Maße Verantwortung für die angewandten pädagogischen Methoden und den Umgang mit den Kindern.

Der Träger kommt seiner Verpflichtung entsprechend § 8a und § 47 SGB VIII zur Meldung von Kindeswohlgefährdungen gegenüber dem örtlichen Jugendamt sowie dem Landesjugendamt nach.

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  Gestaltung des Lebens in der Kita
  Pädagogische Konzeption